Menschen im Thurgau, die ein Kinofilm geniessen – JA zum RuhetagsgesetzJa zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz Thurgau
Kleines Indoor-Konzert. Die Feiertagsruhe bleibt geschützt trotz Revision des Ruhetagsgesetzes Thurgau.Ja zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz Thurgau
Kulturelle Veranstaltung, künftig auch an hohen Feiertagen erlaubt mit neuem Ruhetagsgesetz ThurgauJa zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz Thurgau
Sportvereine im Thurgau profitieren von mehr Freiraum dank Revision des RuhetagsgesetzesJa zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz Thurgau
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Sportvereine im Thurgau profitieren von mehr Freiraum dank Revision des RuhetagsgesetzesJa zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz Thurgau
  • Mehr Freiraum für Kultur & Sport

  • Ruhe & Gemeinschaft vereinen
  • Wettbewerbsnachteile abbauen

Am 28. September 2025 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über das angepasste Ruhetagsgesetz ab.

Das Ruhetagsgesetz wurde 1989 beschlossen und 2002 letztmals revidiert. Aktuell gilt am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art. Das Ziel der moderaten Revision ist es, ein veraltetes Gesetz an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Es bringt klare Regeln für Veranstaltungen an hohen Feiertagen – mit Augenmass und Respekt.

Unser Komitee setzt sich für ein JA ein, weil die Vorlage…

  • mehr Freiraum für Kultur und Sport schafft: Kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sind künftig erlaubt – wie es sich im Kanton St. Gallen seit 20 Jahren erfolgreich bewährt hat.

  • Ruhe und Gemeinschaft vereint: Die christlich geprägte Feiertagsruhe bleibt geschützt. Die Zahl der hohen Feiertage bleibt gleich. Gleichzeitig erhalten Kultur, Sport und das gesellschaftliche Leben ihren Platz – ohne die besondere Ruhe und den Sinn der Feiertage aufzugeben.

  • die Gemeinden stärkt: Diese behalten die Möglichkeit zur Bewilligung – und können auch eingreifen, wenn Veranstaltungen den Feiertagscharakter stören. Das schafft Klarheit im Vollzug und stärkt die Gemeindeautonomie.

  • Wettbewerbsnachteile abbaut: Lokale Veranstalter und das Gewerbe gewinnen mehr Spielraum – und werden gegenüber Nachbarkantonen endlich gleichgestellt.

JA zur Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen

Worum geht es?

An hohen Feiertagen sollen neu kleinere Veranstaltungen möglich sein. Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachtstag.

Das Ruhetagsgesetz heute
Heute sind nicht-religiöse Veranstaltungen an den hohen Feiertagen verboten. Religiöse Veranstaltungen sind aber erlaubt.

Was steht neu im neuen Gesetz?
Im neuen Gesetz steht: Kleinere kulturelle und sportliche Veranstaltungen sind an hohen Feiertagen möglich.

Dies sind die Lockerungen
Kleinere Veranstaltungen sind neu möglich, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und wenn nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig daran teilnehmen. Für grosse Veranstaltungen gilt: Religiöse Anlässe bleiben erlaubt, nicht-religiöse sind weiterhin verboten.

Leserbriefe

Mitglieder des JA-Komitees präsentieren Plakate zur Revision des Ruhetagsgesetzes 2025 im Thurgau

Co-Präsidium Pro-Komitee

Patrick Siegenthaler (Die Mitte), Michèle Strähl (FDP), Celina Hug (GLP), Cornelia Hauser (GRÜNE), Stephan Tobler (SVP), Kenny Greber (SP), Justin Rose (Juso), Joel Beck (Jungfreisinnige), Simon Ambord (Junge Grüne), Ann-Cathrin Pasche (Die Junge Mitte).

Weitere Komitee-Mitglieder

Freddy Abegg (Schlatt), Michaela Frei Barbosa (Aadorf), Tim Baumgärtner (Stachen), Michael Bebie (Rickenbach), Alexandra Beck (Weinfelden), Fabio Bergamin (Frauenfeld), Claudio Bernold (Frauenfeld), Alessandra Biondi (Frauenfeld), Dominique Bornhauser (Weinfelden), Bernhard Braun (Eschlikon), Martin Brenner (Weinfelden), Marina Bruggmann (Salmsach), Claude Brunner (Amriswil), Reto Brunschweiler (Frauenfeld), Markus Brüllmann (Kreuzlingen), Markus Bürgi (Stettfurt), Conny David (Salmsach), Barbara Dätwyler (Frauenfeld), Valentina Domuz (Romanshorn), Kurt Egger (Eschlikon), Fabienne Egloff-Hanhart (Mammern), Hans Eschenmoser (Weinfelden), Daniel Eugster (Freidorf), Chiara Eugster (Arbon), Ueli Fisch (Weinfelden), Manuela Fritschi (Eschlikon), Philipp Gemperle (Romanshorn), Benjamin Gentsch (Oberneunforn), Ulrich Graf (Häuslenen), Andreas Guhl (Oppikon), Diana Gutjahr (Amriswil), Cornelia Hasler-Roost (Aadorf), Cornelia Hauser (Weinfelden), Christian Hinterberger (Sitterdorf), Barbara Hug (Guntershausen), Fabrizio Hugentobler (Frauenfeld), Brigitte Häberli (Bichelsee), Aruleeswaran Jegatheeswaran (Amlikon-Bissegg), Armin Jungi (Diessenhofen), Aurel Keller (Ermatingen), Judith Kern (Steckborn), Paul Koch (Oberneunforn), Michael Krautter (Scherzingen), Karin König-Ess (Tägerwilen), Sabina Peter Köstli (Hüttwilen), Chandra Kuhn (Weinfelden), Matthias Küng (Aadorf), Patrick Küng (Weinfelden), Thomas Leu (Mannenbach), Stefan Leuthold (Frauenfeld), Sarah Luongo (Weinfelden), Sarah Lüthy (Bottighofen), Gabriel Macedo (Amriswil), Jürg Marolf (Romanshorn), Roger Martin (Romanshorn), Felix Meier (Romanshorn), Alex Meszmer (Pfyn), Dusanka Miljic (Kreuzlingen), Stefan Mühlemann (Guntershausen), Elina Müller (Kreuzlingen), Regula Müller (Weinfelden), Martina Pfiffner Müller (Gachnang), Martin Nafzger (Romanshorn), Thomas Niederberger (Kreuzlingen), Rick Näf (Weinfelden), Beat Odermatt (Weinfelden), Andreas Opprecht (Sulgen), Ueli Oswald (Berlingen), Priska Peter (Münchwilen), Marcel Preiss (Weinfelden), Sandra Reinhart (Amriswil), Markus Ritzinger (Weinfelden), Nicole van Rooijen (Weinfelden), Marc Rüdisüli (Sirnach), Martin Salvisberg (Amriswil), Roger Schadegg (Weinfelden), Turi Schallenberg (Bürglen), Matthias Schawalder (Arbon), Marina Schenker (Frauenfeld), Philipp Scherrer (Egnach), Nina Schläfli (Kreuzlingen), Constans Schmölder (Weinfelden), Traudi Schönegger (Sirnach), Norbert Senn (Romanshorn), Alexander Sigg (Wallenwil), Marion Sontheim (Bottighofen), Sandra Stadler (Zuben), Beda Stähelin (Frauenfeld), Stefan Thalmann (Frauenfeld), Kris Vietze (Frauenfeld), Simon Vogel (Frauenfeld), Isabelle Vonlanthen-Specker (Bichelsee), Claudio Votta (Weinfelden), Marta Wechsler (Weinfelden), Andreas Wenger (Diessenhofen), Isabelle Wepfer (Kreuzlingen), Simon Wolfer (Weinfelden), Vico Zahnd (Weingarten), Christoph Zarth (Balterswil), Cornelia Zecchinel (Kreuzlingen) und Ramona Zülle (Kreuzlingen).

Parteien und Verbände mit Ja-Parole

Fragen & Antworten

  • Ja. Die Anzahl der hohen Feiertage bleibt gleich. Die hohen Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und der Weihnachtstag.
  • Forderungen, diese zu reduzieren (z.B. den Bettag zu streichen), wurden im Grossen Rat bewusst abgelehnt.
  • Die hohen christlichen Feiertage bleiben besonders geschützt. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen wie Openairs oder Jahrmärkte sind weiterhin verboten.
  • Nein. Der gesetzliche Arbeitnehmerschutz (Arbeits- und Ruhezeiten) bleibt durch Bundesrecht garantiert und wird nicht verändert. Auch die Arbeitszeit wird nicht erhöht. Die Erholung von Arbeitnehmenden bleibt somit unverändert gewährleistet.
  • Der Thurgauer Gewerkschaftsbund unterstützt die Änderungen.
  • Die Gemeinden können weiterhin jede Veranstaltung verbieten, wenn Ruhe oder Feiertagscharakter gefährdet werden. Zulässig sind nur kleinere Anlässe in Innenräumen, mit maximal 500 Personen.
  • Viele Familien möchten Feiertage auch für gemeinsame Kultur- oder Freizeitangebote nutzen. Genau das macht die Revision in einem klar definierten Rahmen möglich.
  • Ja. Im Nachbarkanton St. Gallen gilt diese Regelung bspw. seit über 20 Jahren – erfolgreich und ohne Probleme.
  • Die Revision im Thurgau ist also kein Experiment, sondern orientiert sich an einem bewährten Modell.
  • Ja. Die hohen christlichen Feiertage bleiben in Zahl und Bedeutung unverändert: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie der Weihnachtstag.
  • Sie sind weiterhin besonders geschützt. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen wie Openairs, Jahrmärkte oder laute Partys bleiben an diesen Tagen verboten.
  • Grossveranstaltungen sind weiterhin nur mit religiösem Hintergrund erlaubt.
  • Zulässig werden nur kleinere Anlässe in Innenräumen. Niemand wird gezwungen, die Feiertage anders zu gestalten.
  • Damit bleibt der Charakter der Feiertage gesichert: Sie sind und bleiben Tage der Ruhe, Besinnung und Gemeinschaft.
  • Viele Familien und junge Menschen wünschen sich gerade an Feiertagen lokale Kultur- und Freizeitangebote.
  • Heute weichen Menschen für Kultur- und Sportveranstaltungen in andere Kantone oder ins Ausland aus. Wertschöpfung und Kultur gehen dem Thurgau dadurch verloren. Für die Veranstalter sind das wichtige Tage im Jahresprogramm, da die Menschen Zeit haben.
  • Ein weiterer Punkt: Veranstaltungen, die am Vorabend eines hohen Feiertages beginnen, müssen heute pünktlich um Mitternacht beendet werden, sobald der hohe Feiertag anbricht. Das macht keinen Sinn. Neu können solche Anlässe unter klaren Auflagen auch weitergeführt werden, was mehr Planungssicherheit für Veranstalter und Gäste schafft.
  • Mit klar geregelten Ausnahmen können solche Angebote künftig auch im Kanton stattfinden – ohne die Ruhe zu gefährden.
  • Die neuen Angebote sind freiwillig und ergänzend. Wer Ruhe möchte, findet diese weiterhin. Wer ein Theater, Kino oder ein kleines Konzert besuchen will, hat diese Möglichkeit.
  • Das aktuell gültige Ruhetagsgesetz (RTG) stammt ursprünglich aus den Jahren 1989/1990 und wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst.
  • Zentrales Anliegen des RTG war ursprünglich der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Thurgau, insbesondere hinsichtlich ihrer Ruhezeiten an Feiertagen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich jedoch sowohl die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Sonntagsarbeit und zu Feiertagsregelungen als auch die gesellschaftlichen Einstellungen und Bedürfnisse im Hinblick auf öffentliche Ruhetage deutlich gewandelt.
  • Von den 7 Paragraphen des geltenden Gesetzes sind 2 nicht mehr nötig und mindestens 3 inhaltlich und teilweise auch formell zu überarbeiten. Das Ziel der Totalrevision war dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen und eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dieses Ziel wurde mit dieser Vorlage erreicht.