







Mehr Freiraum für Kultur & Sport
- Ruhe & Gemeinschaft vereinen
- Wettbewerbsnachteile abbauen
Am 28. September 2025 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über das angepasste Ruhetagsgesetz ab.
Das Ruhetagsgesetz wurde 1989 beschlossen und 2002 letztmals revidiert. Aktuell gilt am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art. Das Ziel der moderaten Revision ist es, ein veraltetes Gesetz an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Es bringt klare Regeln für Veranstaltungen an hohen Feiertagen – mit Augenmass und Respekt.
Unser Komitee setzt sich für ein JA ein, weil die Vorlage…
mehr Freiraum für Kultur und Sport schafft: Kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sind künftig erlaubt – wie es sich im Kanton St. Gallen seit 20 Jahren erfolgreich bewährt hat.
Ruhe und Gemeinschaft vereint: Die christlich geprägte Feiertagsruhe bleibt geschützt. Die Zahl der hohen Feiertage bleibt gleich. Gleichzeitig erhalten Kultur, Sport und das gesellschaftliche Leben ihren Platz – ohne die besondere Ruhe und den Sinn der Feiertage aufzugeben.
die Gemeinden stärkt: Diese behalten die Möglichkeit zur Bewilligung – und können auch eingreifen, wenn Veranstaltungen den Feiertagscharakter stören. Das schafft Klarheit im Vollzug und stärkt die Gemeindeautonomie.
Wettbewerbsnachteile abbaut: Lokale Veranstalter und das Gewerbe gewinnen mehr Spielraum – und werden gegenüber Nachbarkantonen endlich gleichgestellt.
JA zur Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen
Worum geht es?
An hohen Feiertagen sollen neu kleinere Veranstaltungen möglich sein. Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachtstag.
Das Ruhetagsgesetz heute
Heute sind nicht-religiöse Veranstaltungen an den hohen Feiertagen verboten. Religiöse Veranstaltungen sind aber erlaubt.
Was steht neu im neuen Gesetz?
Im neuen Gesetz steht: Kleinere kulturelle und sportliche Veranstaltungen sind an hohen Feiertagen möglich.
Dies sind die Lockerungen
Kleinere Veranstaltungen sind neu möglich, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und wenn nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig daran teilnehmen. Für grosse Veranstaltungen gilt: Religiöse Anlässe bleiben erlaubt, nicht-religiöse sind weiterhin verboten.

Constans Schmölder
Geschäftsführer des Liberty Cinemas
Heute verlieren wir Kunden an Nachbarkantone und nach Deutschland. Mit dem Ruhetagsgesetz gleichen wir diesen Nachteil aus.

Marina Brugmann
Kantonsrätin I Präsidentin SP Thurgau
Kulturangebote fördern Begegnung und Identität. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen fairen Rahmen.

Sandra Stalder
Kantonsrätin I Präsidentin Die Mitte Thurgau
Am Feiertag gemeinsam Sport treiben, sich begegnen und Freude teilen – das stärkt Gesundheit und Integration.

Brigitte Häberli
Ständerätin Die Mitte
Die neue Regelung ist massvoll, klar und bewährt sich seit Jahren in anderen Kantonen.

Diana Gutjahr
Nationalrätin SVP I Präsidentin Gewerbe Thurgau
Die Gesetzesänderung ist eine massvolle Anpassung an die Realität. Seit bald 20 Jahren finden im Nachbarkanton St. Gallen gewisse Veranstaltungen an Feiertagen statt, davon profitiert auch das Gewerbe. Dies soll nun in geordnetem Umfang auch im Thurgau möglich sein - ohne die Feiertagsruhe zu opfern.

Kenny Greber
Kantonsrat SP
Ein Tanzverbot im Jahr 2025? Wer Ruhe will, soll sie haben. Wer tanzen will, soll auch dürfen. Es geht nicht um alles oder nichts, sondern um ein Sowohl-als-auch. Genau deshalb sage ich Ja zur zeitgemässen Anpassung des Ruhetagsgesetzes.

Hans Eschenmoser
Kantonsrat | Stadtrat | Meisterlandwirt
Ruhe muss nicht gesetzlich auferlegt werden. Veranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl und sind wichtig.

Hanu Fehr
Vereinsmensch
Kultur- und Sportanlässe nehmen niemandem etwas weg – sie bringen Leben und Gemeinschaft.

Celina Hug
Stadträtin I Kantonsrätin GLP Thurgau
Das angepasste Ruhetagsgesetz fördert das Miteinander und schafft Raum für Begegnungen, die unsere Gesellschaft verbindet und stärkt.

Martin Salvisberg
Kantonsrat SVP
Der Thurgau braucht gleich lange Spiesse für Anbieter – ohne dabei die Ruhe zu opfern. Das Ruhetagsgesetz schafft beides.

Markus Ritzinger
Mitinhaber und Geschäftsführer von 2B Family
Ich führe ein Unternehmen – und weiss, wie wichtig verlässliche, moderne Gesetze sind. Das Ruhetagsgesetz bietet genau das.

Barbara Dätwyler
Stadträtin I Kantonsrätin
Junge Menschen brauchen Orte der Begegnung – auch an Feiertagen. Das Ruhetagsgesetz macht das möglich.

Kris Vietze
Nationalrätin FDP I Präsidentin Industrie- und Handelskammer Thurgau
Das Ruhetagsgesetz schützt die Stille und Würde unserer christlichen Feiertage. Es erlaubt lediglich kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und bietet somit mehr Möglichkeiten für gesellschaftliches Beisammensein.

Ueli Fisch
Präsident VTS Sport Thurgau
Sport am Feiertag ist kein Verbrechen, sondern gesund und gemeinschaftsstiftend. Das neue Gesetz macht’s möglich.

Nina Schläfli
Nationalrätin SP I Historikerin
Auch Kulturveranstaltungen können an Feiertagen sinnstiftende Begegnungen fördern. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen zeitgemässen Rahmen.

Michèle Strähl
Rechtsanwältin I Kantonsrätin FDP
Ich sage JA zum Ruhetagsgesetz, weil es Sport im kleinen Rahmen erlaubt – das fördert die Gemeinschaft.

Paul Koch
Förster HF I Forstmanager I Kantonsrat SVP
Das Ruhetagsgesetz schafft Raum für Engagement in Vereinen und Projekten – das motiviert Jugendliche.

Nicole van Rooijen
Präsidentin Die Mitte und Parlament Weinfelden
Das neue Gesetz schafft Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne die Ruhe an hohen Feiertagen aufzugeben.

Sabina Peter Köstli
Gemeindepräsidentin I Kantonsrätin
Die Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden die hohen Feiertage weiterhin achten.

Joel Beck
Präsident FDP Weinfelden
Endlich ein Gesetz, das die Realität anerkennt: Menschen wollen auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben.

Cornelia Hauser
Kantonsrätin GRÜNE Thurgau I Fachlehrerin
Ruhetage bleiben weiterhin Ruhetage, auch mit der moderaten Gesetzesanpassung. Weiterhin Zeit für Familie, Freude und Erholung.

Stefan Mühlemann
Unternehmer I Kantonsrat SVP
Das neue Gesetz schützt nicht nur die Ruhe, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region.

Stephan Tobler
Kantonsrat SVP
Weniger Gesetz, dank Eigenverantwortung.

Rick Näf
Präsident Jungfreisinnige Thurgau
Endlich ein Gesetz, das die Realität anerkennt: Menschen wollen auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben.

Patrick Siegenthaler
Kantonsrat Die Mitte I Präsident AWG Thurgau
Das neue Gesetz schafft Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne die Ruhe an hohen Feiertagen aufzugeben.

Ursula Senn-Bieri
Kantonsrätin SP
Feiertage bewahren, Kultur und Sport gemeinsam erleben – kleine Veranstaltungen sind dank dem neuen Gesetz an hohen Feiertagen erlaubt.

Marc Rüdisüli
Kantonsrat | Präsident Die Junge Mitte Schweiz
Lockern wir endlich das Tanzverbot! Für mehr Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne dabei auf die wichtige Ruhe an hohen Feiertagen zu verzichten.

Claude Brunner
Stadtrat I Kantonsrat SVP
Ein Gesetz, das Kultur und Austausch fördert – das spricht auch junge Generationen an.

Fabrizio Hugentobler
PR-Fachmann | Kantonsrat FDP
Sport- und Kulturevents im Innern stören niemand. Das ist Selbstbestimmung – nicht Traditionsabbau. Nebeneinander statt Gegeneinander.

Jessica Wälle
Präsidentin Familienverein
Das neue Ruhetagsgesetz bringt Balance: Es schützt die Ruhe und schafft gleichzeitig Raum für Familien, Gemeinschaft und kulturelles Leben. Gerade kulturelle Veranstaltungen stärken den sozialen Zusammenhalt und bieten wertvolle Begegnungsmöglichkeiten – auch an Feiertagen. Deshalb setze ich mich klar für ein Ja ein.

Philipp Gemperle
Vizepräsident FDP Thurgau
Es ist unsinnig, kulturelle und sportliche Aktivitäten zu verbieten. Deshalb JA zum Ruhetagsgesetz!

Fabienne Egloff
Gemeinderätin I Bezirkspräsidentin Die Mitte
Das neue Ruhetagsgesetz ist massvoll, klar geregelt und praxis- erprobt – Kultur und Sport an Feiertagen gehören heute einfach dazu. Es schafft faire Bedingungen für unsere Anbieter und stärkt den Thurgau als attraktiven Standort. Darum sage ich überzeugt JA.

Priska Peter-Metzger
Bäuerin I Kantonsrätin SVP
Die neue Regelung ist massvoll, klar und bewährt sich seit Jahren im Kanton St. Gallen.

Dominique Bornhauser
Berufsschullehrerin I Stadträtin Weinfelden
Sport bringt Menschen zusammen. Auch an Feiertagen soll das möglich sein – im Rahmen des Ruhetagsgesetz.

Martin Brenner
Kantonsrat FDP I Selbständiger Unternehmer I Stadtrat
Als Stadtrat schätze ich beim neuen Ruhetagsgesetz Klarheit und Handlungsfreiheit.

Markus Bürgi
Rechtsanwalt I Gemeindepräsident
Kulturangebote fördern Begegnung und Identität. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen fairen Rahmen.

Turi Schallenberg
Kantonsrat SP Thurgau
Die neue Regelung bringt mehr Freiräume für Sport, Kultur und aktives Miteinander und berücksichtigt dabei die Ruhe an hohen Feiertagen.

Conny David
Geschäftsleiterin | Vereinspräsidentin
Ruhe ist wichtig – Begegnung ist genauso wertvoll. Das neue Ruhetagsgesetz schenkt uns beides: Feiertage und die Freiheit, Begegnungen in eigener Verantwortung zu ermöglichen und gestalten.

Aruleeswaran Jegatheeswaran
Student BSc Soziale Arbeit
Ich stimme Ja zum Ruhetagsgesetz, weil es zeitgemäss ist: Es schützt unsere Feiertage und öffnet gleichzeitig neue Freiräume für das, was unser Leben bereichert.

Philipp Scherrer
Controller
Das neue Gesetz berücksichtigt moderne Lebensrealitäten. Auch junge Menschen finden darin ihren Platz.

Beat Odermatt
Berufsfachschullehrer
Kultur am Feiertag ist fein – sie lädt zum Miteinander ein.

Constans Schmölder
Geschäftsführer des Liberty Cinemas
Heute verlieren wir Kunden an Nachbarkantone und nach Deutschland. Mit dem Ruhetagsgesetz gleichen wir diesen Nachteil aus.

Marina Brugmann
Kantonsrätin I Präsidentin SP Thurgau
Kulturangebote fördern Begegnung und Identität. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen fairen Rahmen.

Sandra Stalder
Kantonsrätin I Präsidentin Die Mitte Thurgau
Am Feiertag gemeinsam Sport treiben, sich begegnen und Freude teilen – das stärkt Gesundheit und Integration.

Brigitte Häberli
Ständerätin Die Mitte
Die neue Regelung ist massvoll, klar und bewährt sich seit Jahren in anderen Kantonen.

Diana Gutjahr
Nationalrätin SVP I Präsidentin Gewerbe Thurgau
Die Gesetzesänderung ist eine massvolle Anpassung an die Realität. Seit bald 20 Jahren finden im Nachbarkanton St. Gallen gewisse Veranstaltungen an Feiertagen statt, davon profitiert auch das Gewerbe. Dies soll nun in geordnetem Umfang auch im Thurgau möglich sein - ohne die Feiertagsruhe zu opfern.

Kenny Greber
Kantonsrat SP
Ein Tanzverbot im Jahr 2025? Wer Ruhe will, soll sie haben. Wer tanzen will, soll auch dürfen. Es geht nicht um alles oder nichts, sondern um ein Sowohl-als-auch. Genau deshalb sage ich Ja zur zeitgemässen Anpassung des Ruhetagsgesetzes.

Hans Eschenmoser
Kantonsrat | Stadtrat | Meisterlandwirt
Ruhe muss nicht gesetzlich auferlegt werden. Veranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl und sind wichtig.

Hanu Fehr
Vereinsmensch
Kultur- und Sportanlässe nehmen niemandem etwas weg – sie bringen Leben und Gemeinschaft.

Celina Hug
Stadträtin I Kantonsrätin GLP Thurgau
Das angepasste Ruhetagsgesetz fördert das Miteinander und schafft Raum für Begegnungen, die unsere Gesellschaft verbindet und stärkt.

Martin Salvisberg
Kantonsrat SVP
Der Thurgau braucht gleich lange Spiesse für Anbieter – ohne dabei die Ruhe zu opfern. Das Ruhetagsgesetz schafft beides.

Markus Ritzinger
Mitinhaber und Geschäftsführer von 2B Family
Ich führe ein Unternehmen – und weiss, wie wichtig verlässliche, moderne Gesetze sind. Das Ruhetagsgesetz bietet genau das.

Barbara Dätwyler
Stadträtin I Kantonsrätin
Junge Menschen brauchen Orte der Begegnung – auch an Feiertagen. Das Ruhetagsgesetz macht das möglich.

Kris Vietze
Nationalrätin FDP I Präsidentin Industrie- und Handelskammer Thurgau
Das Ruhetagsgesetz schützt die Stille und Würde unserer christlichen Feiertage. Es erlaubt lediglich kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und bietet somit mehr Möglichkeiten für gesellschaftliches Beisammensein.

Ueli Fisch
Präsident VTS Sport Thurgau
Sport am Feiertag ist kein Verbrechen, sondern gesund und gemeinschaftsstiftend. Das neue Gesetz macht’s möglich.

Nina Schläfli
Nationalrätin SP I Historikerin
Auch Kulturveranstaltungen können an Feiertagen sinnstiftende Begegnungen fördern. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen zeitgemässen Rahmen.

Michèle Strähl
Rechtsanwältin I Kantonsrätin FDP
Ich sage JA zum Ruhetagsgesetz, weil es Sport im kleinen Rahmen erlaubt – das fördert die Gemeinschaft.

Paul Koch
Förster HF I Forstmanager I Kantonsrat SVP
Das Ruhetagsgesetz schafft Raum für Engagement in Vereinen und Projekten – das motiviert Jugendliche.

Nicole van Rooijen
Präsidentin Die Mitte und Parlament Weinfelden
Das neue Gesetz schafft Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne die Ruhe an hohen Feiertagen aufzugeben.

Sabina Peter Köstli
Gemeindepräsidentin I Kantonsrätin
Die Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden die hohen Feiertage weiterhin achten.

Joel Beck
Präsident FDP Weinfelden
Endlich ein Gesetz, das die Realität anerkennt: Menschen wollen auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben.

Cornelia Hauser
Kantonsrätin GRÜNE Thurgau I Fachlehrerin
Ruhetage bleiben weiterhin Ruhetage, auch mit der moderaten Gesetzesanpassung. Weiterhin Zeit für Familie, Freude und Erholung.

Stefan Mühlemann
Unternehmer I Kantonsrat SVP
Das neue Gesetz schützt nicht nur die Ruhe, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region.

Stephan Tobler
Kantonsrat SVP
Weniger Gesetz, dank Eigenverantwortung.

Rick Näf
Präsident Jungfreisinnige Thurgau
Endlich ein Gesetz, das die Realität anerkennt: Menschen wollen auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben.

Patrick Siegenthaler
Kantonsrat Die Mitte I Präsident AWG Thurgau
Das neue Gesetz schafft Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne die Ruhe an hohen Feiertagen aufzugeben.

Ursula Senn-Bieri
Kantonsrätin SP
Feiertage bewahren, Kultur und Sport gemeinsam erleben – kleine Veranstaltungen sind dank dem neuen Gesetz an hohen Feiertagen erlaubt.

Marc Rüdisüli
Kantonsrat | Präsident Die Junge Mitte Schweiz
Lockern wir endlich das Tanzverbot! Für mehr Freiräume für Kultur, Sport und Gemeinschaft – ohne dabei auf die wichtige Ruhe an hohen Feiertagen zu verzichten.

Claude Brunner
Stadtrat I Kantonsrat SVP
Ein Gesetz, das Kultur und Austausch fördert – das spricht auch junge Generationen an.

Fabrizio Hugentobler
PR-Fachmann | Kantonsrat FDP
Sport- und Kulturevents im Innern stören niemand. Das ist Selbstbestimmung – nicht Traditionsabbau. Nebeneinander statt Gegeneinander.

Jessica Wälle
Präsidentin Familienverein
Das neue Ruhetagsgesetz bringt Balance: Es schützt die Ruhe und schafft gleichzeitig Raum für Familien, Gemeinschaft und kulturelles Leben. Gerade kulturelle Veranstaltungen stärken den sozialen Zusammenhalt und bieten wertvolle Begegnungsmöglichkeiten – auch an Feiertagen. Deshalb setze ich mich klar für ein Ja ein.

Philipp Gemperle
Vizepräsident FDP Thurgau
Es ist unsinnig, kulturelle und sportliche Aktivitäten zu verbieten. Deshalb JA zum Ruhetagsgesetz!

Fabienne Egloff
Gemeinderätin I Bezirkspräsidentin Die Mitte
Das neue Ruhetagsgesetz ist massvoll, klar geregelt und praxis- erprobt – Kultur und Sport an Feiertagen gehören heute einfach dazu. Es schafft faire Bedingungen für unsere Anbieter und stärkt den Thurgau als attraktiven Standort. Darum sage ich überzeugt JA.

Priska Peter-Metzger
Bäuerin I Kantonsrätin SVP
Die neue Regelung ist massvoll, klar und bewährt sich seit Jahren im Kanton St. Gallen.

Dominique Bornhauser
Berufsschullehrerin I Stadträtin Weinfelden
Sport bringt Menschen zusammen. Auch an Feiertagen soll das möglich sein – im Rahmen des Ruhetagsgesetz.

Martin Brenner
Kantonsrat FDP I Selbständiger Unternehmer I Stadtrat
Als Stadtrat schätze ich beim neuen Ruhetagsgesetz Klarheit und Handlungsfreiheit.

Markus Bürgi
Rechtsanwalt I Gemeindepräsident
Kulturangebote fördern Begegnung und Identität. Das Ruhetagsgesetz schafft dafür einen fairen Rahmen.

Turi Schallenberg
Kantonsrat SP Thurgau
Die neue Regelung bringt mehr Freiräume für Sport, Kultur und aktives Miteinander und berücksichtigt dabei die Ruhe an hohen Feiertagen.

Conny David
Geschäftsleiterin | Vereinspräsidentin
Ruhe ist wichtig – Begegnung ist genauso wertvoll. Das neue Ruhetagsgesetz schenkt uns beides: Feiertage und die Freiheit, Begegnungen in eigener Verantwortung zu ermöglichen und gestalten.

Aruleeswaran Jegatheeswaran
Student BSc Soziale Arbeit
Ich stimme Ja zum Ruhetagsgesetz, weil es zeitgemäss ist: Es schützt unsere Feiertage und öffnet gleichzeitig neue Freiräume für das, was unser Leben bereichert.

Philipp Scherrer
Controller
Das neue Gesetz berücksichtigt moderne Lebensrealitäten. Auch junge Menschen finden darin ihren Platz.

Beat Odermatt
Berufsfachschullehrer
Kultur am Feiertag ist fein – sie lädt zum Miteinander ein.
Leserbriefe
Familie geniesst gemeinsame Aktivität
Mit der Haltung «Weniger Gesetz, dank Eigenverantwortung» sage ich JA zur Revision des Ruhetaggesetzes.
Hermann Bürgi, ehemaliger Ständerat und als Regierungsrat und Chef DEK sagte: «Die Turnhallen müssen 365 Tage im Jahr offen und nutzbar sein». Sport heisst Freude an Bewegung und Spiel. Sport verbindet, ist gemeinschaftsstiftend und gesund. Sport ist Integration und lässt Herzen höherschlagen. Das neue, revidierte Gesetz macht’s möglich.
Gerade an Feiertagen muss das möglich sein. Das heutige Ruhetagsgesetz schränkt das unnötig ein. Moderat und gezielt soll das geändert werden.
Feiertagsruhe und Bewegung schliessen sich nicht aus. Mit dem Ruhetagsgesetz geht beides – mit Respekt und klarer Regelung.
Das revidierte Gesetz bietet mehr Freiraum für Sport und Kultur. Kleinere Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen sind künftig erlaubt – wie es sich in den Nachbarkantonen St. Gallen, Zürich und Schaffhausen seit 20 Jahren erfolgreich bewährt. Weshalb soll an einem regnerischen Ruhetag nicht ein Kinobesuch mit der ganzen Familie möglich sein? Das stört niemanden und fördert das Familienleben.

Stephan Tobler, Egnach
Kantonsrat SVP
Den Bedeutungswandel mit Verboten stoppen?
Sicher, das aktuelle Ruhetagsgesetz mit seinem Verbot der nicht-religiösen Veranstaltungen an den fünf hohen Feiertagen, hat(te) sicher seine historisch begründete Berechtigung.
Sicher, Ruhe, Stille, Kontemplation sind mehr als nur wünschenswerte Übungen oder Schlagworte, damit gestresste Mitmenschen wieder etwas herunterfahren können. Nur, wenn ich mir die Ergebnisse der regelmässig um diese Feiertage herum erfolgenden Strassenumfragen nach Hintergrund, Herkunft und Bedeutung derselbigen zu Gemüte führe, dann beginne ich schon an verschiedenen Dingen (unter anderem an unserem Bildungssystem) zu zweifeln. In einem Satz: Keinen blassen Schimmer!
Und ich halte das für durchaus bedenklich. Und ich sehe keinen Grund, diese hohen Feiertage abzuschaffen. Aber ich bin auch der Überzeugung, dass die Aufrechterhaltung des «Tanzverbotes» niemanden zur Einkehr und keinen Sportgeniesser, keinen Sportbegeisterten und keinen Kulturgeniesser in «Dank-, Buss- und Bettagsstimmung» bringt.
Ebenso wenig wird es die Kenntnisse über und das Verständnis für diese Tage fördern. Ganz generell, das Hochhalten tradierter Werte ist sinnvoll, aber nicht, den Menschen diese Werte per Verbot aufzuzwingen.
Werte, Haltungen, Einstellungen lassen sich weder verordnen noch verbieten. Das ist für mich eine tröstliche Erkenntnis. Denn sie bedeutet: Wir müssen Traditionen, Bräuche und Überzeugungen leben. Dann leben sie auch ohne Verbote weiter. Wahrscheinlich sogar besser!
Quelle: https://www.kirchenbote-tg.ch/artikel/ruhetage-wie-sollen-wir-uns-entscheiden

Felix Meier, Romanshorn
Kantonsrat SP
JA zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz
Ich setze mich mit Überzeugung für das neue Ruhetagsgesetz ein. Es ist höchste Zeit, ein Gesetz aus dem Jahr 1989 den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Die Zahl der hohen Feiertage und deren Bedeutung bleiben gleich. Gleichzeitig wird Raum für gesellschaftliches Leben geschaffen. Was heute verboten ist, soll künftig unter klaren Bedingungen möglich sein: Veranstaltungen mit höchstens 500 Personen in Innenräumen – kein Lärm, kein Jahrmarkt, keine Partyflut. Sondern zum Beispiel ein Kino- oder Theaterbesuch mit der Familie. Das stärkt unsere lokale Kulturszene und das Gewerbe.
Heute verliert der Thurgau an diesen Tagen Wertschöpfung an andere Kantone oder gar ins Ausland. Warum soll eine Familie für einen Kinofilm nach St. Gallen oder Konstanz fahren müssen – obwohl das lokale Kino bereit wäre? Auch die Gemeinden gewinnen: Sie erhalten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Dieses Gesetz ist kein Angriff auf die hohen Feiertage – sondern Ausdruck eines respektvollen Miteinanders in einer vielfältigen Gesellschaft. Die Revision ist massvoll, moderat, freiheitlich und hat sich seit vielen Jahren in anderen Kantonen bewährt, ohne die Feiertagsruhe aufzugeben. Darum: JA zum neuen Ruhetagsgesetz am 28. September.

Patrick Siegenthaler, Herdern
Kantonsrat Die Mitte
Ja zum Ruhetagsgesetz: Weil wir selbst wissen, was uns guttut
Am kommenden 21. September, dem Dank-, Buss- und Bettag, darf im Thurgau kein Kino öffnen, kein Sportanlass in einer Turnhalle stattfinden – obwohl niemand gestört würde. Währenddessen sind solche Veranstaltungen in den Nachbarkantonen und in Konstanz ganz selbstverständlich erlaubt.
Das neue Ruhetagsgesetz bringt eine moderate Lockerung: Veranstaltungen bis zu 500 Personen in Innenräumen sollen möglich sein. Kein Lärm, keine Volksfeste, nur ein bisschen Freiheit.
Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen vorzuschreiben, wie sie einen Feiertag verbringen sollen. Und es ist anmassend, wenn Gegner meinen, zu wissen, was uns «guttut». Wer Ruhe will, soll sie haben. Wer ins Kino oder an einen Fussballmatch möchte, soll das ebenso dürfen.
Die Revision ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Fairness: Es kann nicht sein, dass Menschen an Thurgauer Kinos vorbeifahren müssen, um in Konstanz, Wil, Winterthur oder Schaffhausen einen Film zu sehen. Weil dort erlaubt ist, was bei uns verboten bleibt. Unser Kanton und unsere KMU verlieren Einnahmen, während andere profitieren.
Ein Ja zum Ruhetagsgesetz ist ein Ja zur Freiheit und ein Nein zur bevormundenden Verbotspolitik.

Michèle Strähl, Weinfelden
Kantonsrätin FDP
Gesetzlich verordnete Ruhezeit?
Das revidierte Ruhetagsgesetz soll am 28. September 2025 zur Abstimmung kommen. Der Kantonsrat hat im Februar dieser Änderung mit 68 Ja Stimmen zu 43 Nein-Stimmen zu gestimmt, um so eine Lockerung und entsprechend einer Anpassung an die modernen Gepflogenheiten der Bevölkerung nachzukommen. Die Gegner möchten weiterhin eine gesetzlich verordnete Ruhezeit an den fünf hohen Feiertagen. Um dann auch die entsprechenden glaubensbegründenden Ereignisse im und nach dem Leben Jesu Christi zu feiern. Die Kirchen werden sich freuen, wenn künftig alle Gegner dieser Liberalisierung an diesen Feiertagen die Gottesdienste besuchen. Das wären viele neue Besucher. Ein weiteres Argument gegen eine Liberalisierung ist die gemeinsame Familienzeit, die dann an diesen hohen Feiertagen fehlt. Sie sollen eine willkommene Auszeit vom hektischen Alltag sein. Also muss im Kanton Thurgau mittels Gesetzes die Familien- und Auszeit geregelt werden? Ich stimme mit Überzeugung dieser modernen Gesetzesvorlage zu. So können künftig Veranstaltungen, welche auch wichtig sind für die Gemeinschaft, durchgeführt werden. Darum legen Sie bitte auch ein Ja in die Urne.

Hans Eschenmoser, Weinfelden
Kantonsrat SVP | Stadtrat | Meisterlandwirt
Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz
Viele Menschen staunen jeweils, dass im Thurgau im Gegensatz zur übrigen Schweiz Kinobesuche am Bettag verboten sind. Mit dem leicht revidierten Ruhetagsgesetz gleichen wir uns den anderen Kantonen an und es ist allen Bevölkerungsgruppen gedient: Wer will, darf an den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen besuchen, solange sie keine Grossveranstaltungen sind oder dem Sinn der Feiertage widersprechen. Wer lieber einen besinnlichen Tag zu Hause oder in der Kirche feiern will, der hat nach wie vor die Sicherheit, dass er nicht durch laute Veranstaltungen im Freien gestört wird. Schluss mit altertümlicher Bevormundung – Ja zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Liberty Cinema Weinfelden, Cinema Luna Frauenfeld, Schlosskino Frauenfeld
Der Thurgau darf sich nicht selbst ausbremsen
Seit über 25 Jahren führe ich mit der 2B Family Gastronomie- und Eventbetriebe im Thurgau. Aus Erfahrung weiss ich: Das aktuelle Ruhetagsgesetz bremst uns massiv aus. Besonders ärgerlich ist das Verbot von Veranstaltungen an hohen Feiertagen und deren Vortagen – genau dann, wenn viele Menschen ausgehen möchten. Für uns bedeutet das schmerzhafte Einnahmeverluste, während Nachbarkantone und Deutschland profitieren. Ich fordere keine schrankenlose Öffnung, sondern eine moderate, zeitgemässe Lösung: kleine Events bis 500 Personen, in geschlossenen Räumen, ohne Störung der Feiertagsruhe. Dieses Modell funktioniert in St. Gallen seit 20 Jahren problemlos. Es geht nicht darum, Feiertage abzuschaffen, sondern Kultur, Gastronomie und Wirtschaft im Thurgau zu stärken. Ein Ja am 28. September bringt uns mehr Vielfalt, Wertschöpfung und Fairness – ohne Verlust der Ruhe. Darum sage ich klar: Dieser alte Zopf muss weg.

Markus Ritzinger
Mitinhaber und Geschäftsführer von 2B Family
Wer Ruhe will, darf Begegnung nicht verbieten – Ja zum Ruhetagsgesetz
Feiertage bedeuten für viele Ruhe und Tradition – für andere aber Einsamkeit. Wer an solchen Tagen die Möglichkeit hat, ins Kino zu gehen, Musik zu hören oder beim Sport Menschen zu treffen, findet Anschluss und Freude. Gerade für Menschen, die alleine sind, können solche Momente ein wichtiger Halt sein: Sie schaffen Nähe, Begegnung und geben das Gefühl dazuzugehören. Das neue Ruhetagsgesetz trägt dieser Realität Rechnung. Es erlaubt kleine, klar geregelte Veranstaltungen, die niemanden stören, aber das gesellschaftliche Leben bereichern. So verbinden wir Ruhe mit Lebendigkeit, Tradition mit Gegenwart. Ein Ja zum Ruhetagsgesetz ist ein Ja zu Menschlichkeit, Teilhabe und einem Thurgau, in dem niemand ausgeschlossen bleibt.

Marina Bruggmann, Salmsach
Parteipräsidentin, Kantonsrätin SP Thurgau
Ja zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz
Am 28. September 2025 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über das neue Ruhetagsgesetz ab. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb dagegen im Grossen Rat das Referendum ergriffen wurde – zumal die Vorlage in der Kommission einstimmig befürwortet wurde. Die Verwaltung hat ein zeitgemässes Gesetz erarbeitet, das den heutigen Realitäten und Bedürfnissen entspricht. Endlich wird anerkannt: Menschen möchten auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben. Die neue Regelung ist massvoll und bewährt sich seit Jahren im Kanton St. Gallen. Sie bringt klare Zuständigkeiten, einfache Regeln und verhindert unnötige Konflikte. Veranstaltungen bleiben zudem streng begrenzt – maximal 500 Personen in Innenräumen. Grosspartys sind ausgeschlossen. Während in Nachbarkantonen Events längst möglich sind, hinkt der Thurgau hinterher. Mit dem neuen Gesetz erhalten unsere Anbieter endlich gleich lange Spiesse – ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort und die kulturelle Vielfalt. Es braucht keine starre Totalruhe, sondern differenzierte, praxistaugliche Lösungen. Darum stimme ich am 28. September überzeugt Ja zu einem zeitgemässen, attraktiven Thurgau.

Fabienne Egloff-Hanhart, Mammern
Bezirkspräsidentin Die Mitte
Längst etabliert in Nachbarkantonen
Das revidierte Ruhetagsgesetz ist zeitgemäss, weil das absolute Verbot von allen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen an den sogenannt hohen Feiertagen fällt. Neu sind Veranstaltungen möglich, die von der zuständigen Gemeinde bewilligt werden müssen und an denen maximal 500 Personen teilnehmen können. Die neu zulässigen Veranstaltungen sind auf Innenräume beschränkt, sodass sie niemanden stören. Darum gibt es keinen Grund, das strikte Verbot aufrechtzuerhalten. Ich sage aus Überzeugung Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz, das sich in unseren Nachbarkantonen in dieser Form längst etabliert hat.

Thomas Leu, Mannenbach-Salenstein
Kantonsrat FDP
Ein Gesetz für die Realität von heute
Das neue Ruhetagsgesetz nimmt niemandem etwas weg. Wer Ruhe sucht, findet sie weiterhin. Wer Sport, Kultur oder Begegnung erleben will, darf es nun selbst entscheiden. In St. Gallen klappt das seit Jahren, warum nicht auch bei uns? Vertrauen wir den Menschen statt starren Verboten. Darum stimme ich klar Ja zum Ruhetagsgesetz.

Rick Näf, Weinfelden
Präsident Jungfreisinnige Thurgau
Ein zeitgemässes Ruhetagsgesetz: Klarheit, Gemeinschaft und Gemeindeautonomie
Feiertage sind wichtig für Ruhe und Gemeinschaft. Das neue Ruhetagsgesetz wahrt genau diesen Kern. Kleinere Anlässe, Theater oder Konzerte mit klaren Grenzen sind keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen bleiben untersagt und die Gemeinden behalten die Kontrolle. Dieser ausgewogene Ansatz berücksichtigt moderne Lebensrealitäten und schützt gleichzeitig Bewährtes. Als Stadtpräsident ist mir wichtig, dass Regeln verständlich und praxisnah sind. Das neue Ruhetagsgesetz schafft genau das. Die Gemeinden behalten Interventionsmöglichkeiten und können eingreifen, wenn Veranstaltungen den Feiertagscharakter stören. Das schafft Klarheit im Vollzug und stärkt die Gemeindeautonomie. Die neue Regelung ist massvoll und bewährt sich seit über 20 Jahren in unserem Nachbarkanton St.Gallen, ohne das dort die bewährte Feiertagsruhe verloren gegangen ist. Deshalb stimme ich am 28. September klar Ja zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Thomas Niederberger, Kreuzlingen
Stadtpräsident Stadt Kreuzlingen
Wir sollten im Thurgau Äpfel verbieten
Wir sollten im Thurgau Äpfel verbieten. Die sind doch nicht nötig. Es gibt ja genügend andere Früchte. Das wäre absurd, nicht? Deshalb sollte man auch nicht kulturelle und sportliche Aktivitäten, die der Bevölkerung guttun, an fünf Tagen im Jahr verbieten. Auch das ist absurd. Deshalb JA zur Abschaffung dieses unsinnigen Verbots und JA zum Thurgauer Ruhetagsgesetz am 28. September 2025.

Philipp Gemperle, Romanshorn
Vizepräsident FDP Thurgau
Selbstverantwortung stärken
Gesetze regeln unser Zusammenleben, das ist notwendig. Alle paar Jahre werden Gesetze den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. So auch das Ruhetagsgesetz, das letztmals 2002 revidiert wurde. Solche Anpassungen bieten die Chance, Überregulierungen zu korrigieren und den Menschen mehr Selbstverantwortung einzuräumen. Mit der moderaten Änderung im Ruhetagsgesetz wird diesem Umstand Rechnung getragen. Wer an Feiertagen ein Museum oder eine Theatervorstellung besuchen möchte, hat zukünftig die Möglichkeit dazu. Wer den Ruhetag mit Gottesdienst, Familienfeier und Erholung zu Hause verbringen möchte, wird dies weiterhin selbst bestimmen. Neue Möglichkeiten ergänzen das Bewährte – deshalb sage ich aus Überzeugung JA zum Ruhetagsgesetz.

Cornelia Hauser, Weinfelden
Kantonsrätin GRÜNE Thurgau I Fachlehrerin
Weihnachten braucht Gemeinschaft
Den Heiligabend verbringe ich immer mit meiner Familie zuhause. Ein schöner, besinnlicher Start in die Weihnachtstage. Später feiere ich mit Freunden im Gare de Lion in Wil (SG). Das ist gelebte Gemeinschaft. Im Kanton Thurgau ist das aber verboten, weil der 25. Dezember, der Weihnachtstag, ein hoher Feiertag ist und ein Veranstaltungsverbot für nicht-religiöse Veranstaltungen gilt. Ab Mitternacht muss also jede Feier beendet sein. Dass es heute nicht erlaubt ist, in einen hohen Feiertag hineinfeiern zu dürfen, macht für mich keinen Sinn und ist nicht mehr zeitgemäss. Mit einem Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz am 28. September können wir das ändern: Kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und mit bis zu 500 Personen sind künftig auch an hohen Feiertagen erlaubt. Grossveranstaltungen wie Jahrmärkte oder Openairs bleiben weiterhin verboten, damit die Stille und Würde unserer christlichen Feiertage geschützt bleibt. Diese Lösung bewährt sich seit über 20 Jahren im Kanton St. Gallen und hilft auch dem lokalen Gewerbe. Unnötige Verbote werden abgeschafft, Tradition und Feiertagsruhe bleiben. Ich stimme Ja und danke Ihnen, wenn Sie es auch tun.

Marc Rüdisüli, Sirnach
Präsident Die Junge Mitte Schweiz, Kantonsrat Die Mitte
Ein zeitgemässes Ruhetagsgesetz für den Thurgau
Als junge Person wünsche ich mir einen Thurgau, der Tradition und Gegenwart mit Freiheit und Eigenverantwortung verbindet. Feiertage sollen nicht nur Ruhe und Besinnung ermöglichen, sondern auch Begegnung, Sport und Kultur. Gerade wir Junge haben an solchen Tagen Zeit für Vereinsleben und Gemeinschaft. Manche reden vom Tanzverbot, als ginge es um Techno-Partys an Weihnachten. Die Realität ist viel nüchterner: Kleinere Vereinsanlässe, Theater oder Konzerte mit maximal 500 Personen in Innenräumen stören niemanden, sie beleben. Das ist eine massvolle und liberale Lösung. Das neue Ruhetagsgesetz schafft Klarheit und gibt lokalen Veranstaltern faire Chancen gegenüber der Konkurrenz aus anderen Kantonen. Mehr Freiheit und weniger Bevormundung vom Staat, deshalb stimme ich überzeugt Ja zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Joel Beck
Präsident FDP.Die Liberalen Weinfelden
Feiertage bewahren – Dorfleben stärken!

Sandra Stadler
Parteipräsidentin und Kantonsrätin Die Mitte Thurgau
Gesellschaftlicher Ausgleich
Feiertage erinnern uns daran, was uns als Gesellschaft wichtig ist: innehalten, Zeit mit anderen verbringen und Gemeinschaft leben. Gleichzeitig bedeutet Ruhe nicht für alle automatisch Erholung. Gerade dann ist es wichtig, dass Raum für Begegnung und Teilhabe möglich bleibt. Das angepasste Ruhetagsgesetz schafft genau diesen Ausgleich: Es schützt die Würde unserer Feiertage und eröffnet zugleich Chancen für gemeinsames Erleben in kleinem Rahmen. Damit vereinen wir Tradition und Offenheit und machen sichtbar, dass unsere Werte mehr sind als nur Stillstand. Ich stimme Ja zum Ruhetagsgesetz, weil es einen Thurgau stärkt, der Zusammenhalt und Menschlichkeit fördert und lebt.

Celina Hug, Romanshorn
Stadträtin, Kantonsrätin GLP Thurgau
Respekt für Traditionen, offen für Veränderungen
Die hohen Feiertage sind für manche Menschen sehr bedeutsam. Allerdings nimmt der enge Bezug zu Kirche und Religion zunehmend ab. Wer weiss heute noch, wofür der Karfreitag und der Bettag stehen? Mit der moderaten Lockerung des Ruhetagsgesetzes geht es nicht darum, die christlichen Werte zu schwächen. Es soll vielmehr den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden, auch wenn wir uns sicher einig sind, dass wir alle mehr Ruhe nötig hätten. Dieser Entscheid liegt jedoch bei jedem Einzelnen. Als Gemeindepräsidentin bin ich überzeugt, dass wir es schaffen, nebst den weiteren Festbewilligungen auch an allen fünf hohen Feiertagen differenziert über nicht religiöse Veranstaltungen (mit max. 500 Personen) zu befinden. Damit die gewünschte Ruhe weiterhin gewährleistet ist – hinter verschlossenen Türen, mit der nötigen Sensibilität gegenüber den Menschen, denen die hohen Feiertage so wichtig sind. Ich stimme daher am 28. September überzeugt JA.

Sabina Peter Köstli, Hüttwilen
Gemeindepräsidentin und Kantonsrätin
Ein JA für den Thurgauer Sport
«Mit vereinten Kräften für den Thurgauer Sport!» Unter diesem Motto wurde die Vereinigung Thurgauer Sportverbände (VTS) im Jahr 1993 gegründet. Heute zählen 47 Verbände, Vereinigungen und Interessengemeinschaften zur VTS. Sie ist die gemeinsame Stimme des Thurgauer Sports und vertritt dessen Anliegen gegenüber Regierung, Parteien und Behörden. Die Abstimmung über das Ruhetagsgesetz am 28. September betrifft direkt auch die Thurgauer Sportverbände. Denn: Feiertagsruhe und Bewegung schliessen sich nicht aus. Das revidierte Gesetz bringt beides in Einklang – mit Respekt und klaren Regeln. Neu erlaubt sind kleinere Sportveranstaltungen bis zu 500 Personen in Innenräumen. Keine Sportgrossveranstaltungen, kein Lärm – sondern nur ein Stück Freiheit für Sport und Bewegung. Damit wird möglich, was in vielen Nachbarkantonen seit über 20 Jahren erfolgreich praktiziert wird: etwa ein Volleyballturnier, ein Unihockeyspiel oder ein Handballmatch am eidgenössischen Bettag. Diese moderate Lockerung nimmt niemandem etwas weg, sie stört niemanden und schafft gleichzeitig Freiraum für Sport und Gemeinschaft. Sport am Feiertag ist kein Vergehen – er ist gesund, sinnvoll und verbindend.

Ueli Fisch, Weinfelden
Präsident Vereinigung Thurgauer Sportverbände (VTS)
Einen Schritt aus der Vergangenheit wagen
Gemäss geltendem Gesetz sind im Thurgau an den fünf hohen Feiertagen folgende Anlässe verboten: 1. Öffentliche Filmvorführungen, Schaustellungen und Theateraufführungen; 2. öffentliche Versammlungen, Umzüge und Konzerte nichtreligiöser Art; 3. Schiessübungen und Sportveranstaltungen jeder Art. Diese willkürlich anmutende Auflistung von Veranstaltungen zeigt deutlich, wie veraltet das geltende Ruhetagsgesetz ist. Der Grosse Rat und insbesondere die Spezialkommission haben aber ganze Arbeit geleistet und eine Gesetzesrevision ausgearbeitet, die eine zeitgemässe Lösung für unseren Kanton darstellt. Warum ein paar Ewiggestrige mit fragwürdiger Argumentation lieber am veralteten Gesetz festhalten wollen, ist für mich unverständlich. Dass mit dem neuen Gesetz plötzlich jeder arbeiten muss, ist falsch – genauso wie die Argumentation, dass mit dem alten niemand muss.

Ralf Frei, Frauenfeld
Familie geniesst gemeinsame Aktivität
Mit der Haltung «Weniger Gesetz, dank Eigenverantwortung» sage ich JA zur Revision des Ruhetaggesetzes.
Hermann Bürgi, ehemaliger Ständerat und als Regierungsrat und Chef DEK sagte: «Die Turnhallen müssen 365 Tage im Jahr offen und nutzbar sein». Sport heisst Freude an Bewegung und Spiel. Sport verbindet, ist gemeinschaftsstiftend und gesund. Sport ist Integration und lässt Herzen höherschlagen. Das neue, revidierte Gesetz macht’s möglich.
Gerade an Feiertagen muss das möglich sein. Das heutige Ruhetagsgesetz schränkt das unnötig ein. Moderat und gezielt soll das geändert werden.
Feiertagsruhe und Bewegung schliessen sich nicht aus. Mit dem Ruhetagsgesetz geht beides – mit Respekt und klarer Regelung.
Das revidierte Gesetz bietet mehr Freiraum für Sport und Kultur. Kleinere Sport- und Kulturveranstaltungen in Innenräumen sind künftig erlaubt – wie es sich in den Nachbarkantonen St. Gallen, Zürich und Schaffhausen seit 20 Jahren erfolgreich bewährt. Weshalb soll an einem regnerischen Ruhetag nicht ein Kinobesuch mit der ganzen Familie möglich sein? Das stört niemanden und fördert das Familienleben.

Stephan Tobler, Egnach
Kantonsrat SVP
Den Bedeutungswandel mit Verboten stoppen?
Sicher, das aktuelle Ruhetagsgesetz mit seinem Verbot der nicht-religiösen Veranstaltungen an den fünf hohen Feiertagen, hat(te) sicher seine historisch begründete Berechtigung.
Sicher, Ruhe, Stille, Kontemplation sind mehr als nur wünschenswerte Übungen oder Schlagworte, damit gestresste Mitmenschen wieder etwas herunterfahren können. Nur, wenn ich mir die Ergebnisse der regelmässig um diese Feiertage herum erfolgenden Strassenumfragen nach Hintergrund, Herkunft und Bedeutung derselbigen zu Gemüte führe, dann beginne ich schon an verschiedenen Dingen (unter anderem an unserem Bildungssystem) zu zweifeln. In einem Satz: Keinen blassen Schimmer!
Und ich halte das für durchaus bedenklich. Und ich sehe keinen Grund, diese hohen Feiertage abzuschaffen. Aber ich bin auch der Überzeugung, dass die Aufrechterhaltung des «Tanzverbotes» niemanden zur Einkehr und keinen Sportgeniesser, keinen Sportbegeisterten und keinen Kulturgeniesser in «Dank-, Buss- und Bettagsstimmung» bringt.
Ebenso wenig wird es die Kenntnisse über und das Verständnis für diese Tage fördern. Ganz generell, das Hochhalten tradierter Werte ist sinnvoll, aber nicht, den Menschen diese Werte per Verbot aufzuzwingen.
Werte, Haltungen, Einstellungen lassen sich weder verordnen noch verbieten. Das ist für mich eine tröstliche Erkenntnis. Denn sie bedeutet: Wir müssen Traditionen, Bräuche und Überzeugungen leben. Dann leben sie auch ohne Verbote weiter. Wahrscheinlich sogar besser!
Quelle: https://www.kirchenbote-tg.ch/artikel/ruhetage-wie-sollen-wir-uns-entscheiden

Felix Meier, Romanshorn
Kantonsrat SP
JA zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz
Ich setze mich mit Überzeugung für das neue Ruhetagsgesetz ein. Es ist höchste Zeit, ein Gesetz aus dem Jahr 1989 den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Die Zahl der hohen Feiertage und deren Bedeutung bleiben gleich. Gleichzeitig wird Raum für gesellschaftliches Leben geschaffen. Was heute verboten ist, soll künftig unter klaren Bedingungen möglich sein: Veranstaltungen mit höchstens 500 Personen in Innenräumen – kein Lärm, kein Jahrmarkt, keine Partyflut. Sondern zum Beispiel ein Kino- oder Theaterbesuch mit der Familie. Das stärkt unsere lokale Kulturszene und das Gewerbe.
Heute verliert der Thurgau an diesen Tagen Wertschöpfung an andere Kantone oder gar ins Ausland. Warum soll eine Familie für einen Kinofilm nach St. Gallen oder Konstanz fahren müssen – obwohl das lokale Kino bereit wäre? Auch die Gemeinden gewinnen: Sie erhalten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Dieses Gesetz ist kein Angriff auf die hohen Feiertage – sondern Ausdruck eines respektvollen Miteinanders in einer vielfältigen Gesellschaft. Die Revision ist massvoll, moderat, freiheitlich und hat sich seit vielen Jahren in anderen Kantonen bewährt, ohne die Feiertagsruhe aufzugeben. Darum: JA zum neuen Ruhetagsgesetz am 28. September.

Patrick Siegenthaler, Herdern
Kantonsrat Die Mitte
Ja zum Ruhetagsgesetz: Weil wir selbst wissen, was uns guttut
Am kommenden 21. September, dem Dank-, Buss- und Bettag, darf im Thurgau kein Kino öffnen, kein Sportanlass in einer Turnhalle stattfinden – obwohl niemand gestört würde. Währenddessen sind solche Veranstaltungen in den Nachbarkantonen und in Konstanz ganz selbstverständlich erlaubt.
Das neue Ruhetagsgesetz bringt eine moderate Lockerung: Veranstaltungen bis zu 500 Personen in Innenräumen sollen möglich sein. Kein Lärm, keine Volksfeste, nur ein bisschen Freiheit.
Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen vorzuschreiben, wie sie einen Feiertag verbringen sollen. Und es ist anmassend, wenn Gegner meinen, zu wissen, was uns «guttut». Wer Ruhe will, soll sie haben. Wer ins Kino oder an einen Fussballmatch möchte, soll das ebenso dürfen.
Die Revision ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Fairness: Es kann nicht sein, dass Menschen an Thurgauer Kinos vorbeifahren müssen, um in Konstanz, Wil, Winterthur oder Schaffhausen einen Film zu sehen. Weil dort erlaubt ist, was bei uns verboten bleibt. Unser Kanton und unsere KMU verlieren Einnahmen, während andere profitieren.
Ein Ja zum Ruhetagsgesetz ist ein Ja zur Freiheit und ein Nein zur bevormundenden Verbotspolitik.

Michèle Strähl, Weinfelden
Kantonsrätin FDP
Gesetzlich verordnete Ruhezeit?
Das revidierte Ruhetagsgesetz soll am 28. September 2025 zur Abstimmung kommen. Der Kantonsrat hat im Februar dieser Änderung mit 68 Ja Stimmen zu 43 Nein-Stimmen zu gestimmt, um so eine Lockerung und entsprechend einer Anpassung an die modernen Gepflogenheiten der Bevölkerung nachzukommen. Die Gegner möchten weiterhin eine gesetzlich verordnete Ruhezeit an den fünf hohen Feiertagen. Um dann auch die entsprechenden glaubensbegründenden Ereignisse im und nach dem Leben Jesu Christi zu feiern. Die Kirchen werden sich freuen, wenn künftig alle Gegner dieser Liberalisierung an diesen Feiertagen die Gottesdienste besuchen. Das wären viele neue Besucher. Ein weiteres Argument gegen eine Liberalisierung ist die gemeinsame Familienzeit, die dann an diesen hohen Feiertagen fehlt. Sie sollen eine willkommene Auszeit vom hektischen Alltag sein. Also muss im Kanton Thurgau mittels Gesetzes die Familien- und Auszeit geregelt werden? Ich stimme mit Überzeugung dieser modernen Gesetzesvorlage zu. So können künftig Veranstaltungen, welche auch wichtig sind für die Gemeinschaft, durchgeführt werden. Darum legen Sie bitte auch ein Ja in die Urne.

Hans Eschenmoser, Weinfelden
Kantonsrat SVP | Stadtrat | Meisterlandwirt
Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz
Viele Menschen staunen jeweils, dass im Thurgau im Gegensatz zur übrigen Schweiz Kinobesuche am Bettag verboten sind. Mit dem leicht revidierten Ruhetagsgesetz gleichen wir uns den anderen Kantonen an und es ist allen Bevölkerungsgruppen gedient: Wer will, darf an den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen besuchen, solange sie keine Grossveranstaltungen sind oder dem Sinn der Feiertage widersprechen. Wer lieber einen besinnlichen Tag zu Hause oder in der Kirche feiern will, der hat nach wie vor die Sicherheit, dass er nicht durch laute Veranstaltungen im Freien gestört wird. Schluss mit altertümlicher Bevormundung – Ja zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Liberty Cinema Weinfelden, Cinema Luna Frauenfeld, Schlosskino Frauenfeld
Der Thurgau darf sich nicht selbst ausbremsen
Seit über 25 Jahren führe ich mit der 2B Family Gastronomie- und Eventbetriebe im Thurgau. Aus Erfahrung weiss ich: Das aktuelle Ruhetagsgesetz bremst uns massiv aus. Besonders ärgerlich ist das Verbot von Veranstaltungen an hohen Feiertagen und deren Vortagen – genau dann, wenn viele Menschen ausgehen möchten. Für uns bedeutet das schmerzhafte Einnahmeverluste, während Nachbarkantone und Deutschland profitieren. Ich fordere keine schrankenlose Öffnung, sondern eine moderate, zeitgemässe Lösung: kleine Events bis 500 Personen, in geschlossenen Räumen, ohne Störung der Feiertagsruhe. Dieses Modell funktioniert in St. Gallen seit 20 Jahren problemlos. Es geht nicht darum, Feiertage abzuschaffen, sondern Kultur, Gastronomie und Wirtschaft im Thurgau zu stärken. Ein Ja am 28. September bringt uns mehr Vielfalt, Wertschöpfung und Fairness – ohne Verlust der Ruhe. Darum sage ich klar: Dieser alte Zopf muss weg.

Markus Ritzinger
Mitinhaber und Geschäftsführer von 2B Family
Wer Ruhe will, darf Begegnung nicht verbieten – Ja zum Ruhetagsgesetz
Feiertage bedeuten für viele Ruhe und Tradition – für andere aber Einsamkeit. Wer an solchen Tagen die Möglichkeit hat, ins Kino zu gehen, Musik zu hören oder beim Sport Menschen zu treffen, findet Anschluss und Freude. Gerade für Menschen, die alleine sind, können solche Momente ein wichtiger Halt sein: Sie schaffen Nähe, Begegnung und geben das Gefühl dazuzugehören. Das neue Ruhetagsgesetz trägt dieser Realität Rechnung. Es erlaubt kleine, klar geregelte Veranstaltungen, die niemanden stören, aber das gesellschaftliche Leben bereichern. So verbinden wir Ruhe mit Lebendigkeit, Tradition mit Gegenwart. Ein Ja zum Ruhetagsgesetz ist ein Ja zu Menschlichkeit, Teilhabe und einem Thurgau, in dem niemand ausgeschlossen bleibt.

Marina Bruggmann, Salmsach
Parteipräsidentin, Kantonsrätin SP Thurgau
Ja zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz
Am 28. September 2025 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über das neue Ruhetagsgesetz ab. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb dagegen im Grossen Rat das Referendum ergriffen wurde – zumal die Vorlage in der Kommission einstimmig befürwortet wurde. Die Verwaltung hat ein zeitgemässes Gesetz erarbeitet, das den heutigen Realitäten und Bedürfnissen entspricht. Endlich wird anerkannt: Menschen möchten auch an Feiertagen Kultur und Sport erleben. Die neue Regelung ist massvoll und bewährt sich seit Jahren im Kanton St. Gallen. Sie bringt klare Zuständigkeiten, einfache Regeln und verhindert unnötige Konflikte. Veranstaltungen bleiben zudem streng begrenzt – maximal 500 Personen in Innenräumen. Grosspartys sind ausgeschlossen. Während in Nachbarkantonen Events längst möglich sind, hinkt der Thurgau hinterher. Mit dem neuen Gesetz erhalten unsere Anbieter endlich gleich lange Spiesse – ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort und die kulturelle Vielfalt. Es braucht keine starre Totalruhe, sondern differenzierte, praxistaugliche Lösungen. Darum stimme ich am 28. September überzeugt Ja zu einem zeitgemässen, attraktiven Thurgau.

Fabienne Egloff-Hanhart, Mammern
Bezirkspräsidentin Die Mitte
Längst etabliert in Nachbarkantonen
Das revidierte Ruhetagsgesetz ist zeitgemäss, weil das absolute Verbot von allen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen an den sogenannt hohen Feiertagen fällt. Neu sind Veranstaltungen möglich, die von der zuständigen Gemeinde bewilligt werden müssen und an denen maximal 500 Personen teilnehmen können. Die neu zulässigen Veranstaltungen sind auf Innenräume beschränkt, sodass sie niemanden stören. Darum gibt es keinen Grund, das strikte Verbot aufrechtzuerhalten. Ich sage aus Überzeugung Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz, das sich in unseren Nachbarkantonen in dieser Form längst etabliert hat.

Thomas Leu, Mannenbach-Salenstein
Kantonsrat FDP
Ein Gesetz für die Realität von heute
Das neue Ruhetagsgesetz nimmt niemandem etwas weg. Wer Ruhe sucht, findet sie weiterhin. Wer Sport, Kultur oder Begegnung erleben will, darf es nun selbst entscheiden. In St. Gallen klappt das seit Jahren, warum nicht auch bei uns? Vertrauen wir den Menschen statt starren Verboten. Darum stimme ich klar Ja zum Ruhetagsgesetz.

Rick Näf, Weinfelden
Präsident Jungfreisinnige Thurgau
Ein zeitgemässes Ruhetagsgesetz: Klarheit, Gemeinschaft und Gemeindeautonomie
Feiertage sind wichtig für Ruhe und Gemeinschaft. Das neue Ruhetagsgesetz wahrt genau diesen Kern. Kleinere Anlässe, Theater oder Konzerte mit klaren Grenzen sind keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen bleiben untersagt und die Gemeinden behalten die Kontrolle. Dieser ausgewogene Ansatz berücksichtigt moderne Lebensrealitäten und schützt gleichzeitig Bewährtes. Als Stadtpräsident ist mir wichtig, dass Regeln verständlich und praxisnah sind. Das neue Ruhetagsgesetz schafft genau das. Die Gemeinden behalten Interventionsmöglichkeiten und können eingreifen, wenn Veranstaltungen den Feiertagscharakter stören. Das schafft Klarheit im Vollzug und stärkt die Gemeindeautonomie. Die neue Regelung ist massvoll und bewährt sich seit über 20 Jahren in unserem Nachbarkanton St.Gallen, ohne das dort die bewährte Feiertagsruhe verloren gegangen ist. Deshalb stimme ich am 28. September klar Ja zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Thomas Niederberger, Kreuzlingen
Stadtpräsident Stadt Kreuzlingen
Wir sollten im Thurgau Äpfel verbieten
Wir sollten im Thurgau Äpfel verbieten. Die sind doch nicht nötig. Es gibt ja genügend andere Früchte. Das wäre absurd, nicht? Deshalb sollte man auch nicht kulturelle und sportliche Aktivitäten, die der Bevölkerung guttun, an fünf Tagen im Jahr verbieten. Auch das ist absurd. Deshalb JA zur Abschaffung dieses unsinnigen Verbots und JA zum Thurgauer Ruhetagsgesetz am 28. September 2025.

Philipp Gemperle, Romanshorn
Vizepräsident FDP Thurgau
Selbstverantwortung stärken
Gesetze regeln unser Zusammenleben, das ist notwendig. Alle paar Jahre werden Gesetze den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. So auch das Ruhetagsgesetz, das letztmals 2002 revidiert wurde. Solche Anpassungen bieten die Chance, Überregulierungen zu korrigieren und den Menschen mehr Selbstverantwortung einzuräumen. Mit der moderaten Änderung im Ruhetagsgesetz wird diesem Umstand Rechnung getragen. Wer an Feiertagen ein Museum oder eine Theatervorstellung besuchen möchte, hat zukünftig die Möglichkeit dazu. Wer den Ruhetag mit Gottesdienst, Familienfeier und Erholung zu Hause verbringen möchte, wird dies weiterhin selbst bestimmen. Neue Möglichkeiten ergänzen das Bewährte – deshalb sage ich aus Überzeugung JA zum Ruhetagsgesetz.

Cornelia Hauser, Weinfelden
Kantonsrätin GRÜNE Thurgau I Fachlehrerin
Weihnachten braucht Gemeinschaft
Den Heiligabend verbringe ich immer mit meiner Familie zuhause. Ein schöner, besinnlicher Start in die Weihnachtstage. Später feiere ich mit Freunden im Gare de Lion in Wil (SG). Das ist gelebte Gemeinschaft. Im Kanton Thurgau ist das aber verboten, weil der 25. Dezember, der Weihnachtstag, ein hoher Feiertag ist und ein Veranstaltungsverbot für nicht-religiöse Veranstaltungen gilt. Ab Mitternacht muss also jede Feier beendet sein. Dass es heute nicht erlaubt ist, in einen hohen Feiertag hineinfeiern zu dürfen, macht für mich keinen Sinn und ist nicht mehr zeitgemäss. Mit einem Ja zum revidierten Ruhetagsgesetz am 28. September können wir das ändern: Kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und mit bis zu 500 Personen sind künftig auch an hohen Feiertagen erlaubt. Grossveranstaltungen wie Jahrmärkte oder Openairs bleiben weiterhin verboten, damit die Stille und Würde unserer christlichen Feiertage geschützt bleibt. Diese Lösung bewährt sich seit über 20 Jahren im Kanton St. Gallen und hilft auch dem lokalen Gewerbe. Unnötige Verbote werden abgeschafft, Tradition und Feiertagsruhe bleiben. Ich stimme Ja und danke Ihnen, wenn Sie es auch tun.

Marc Rüdisüli, Sirnach
Präsident Die Junge Mitte Schweiz, Kantonsrat Die Mitte
Ein zeitgemässes Ruhetagsgesetz für den Thurgau
Als junge Person wünsche ich mir einen Thurgau, der Tradition und Gegenwart mit Freiheit und Eigenverantwortung verbindet. Feiertage sollen nicht nur Ruhe und Besinnung ermöglichen, sondern auch Begegnung, Sport und Kultur. Gerade wir Junge haben an solchen Tagen Zeit für Vereinsleben und Gemeinschaft. Manche reden vom Tanzverbot, als ginge es um Techno-Partys an Weihnachten. Die Realität ist viel nüchterner: Kleinere Vereinsanlässe, Theater oder Konzerte mit maximal 500 Personen in Innenräumen stören niemanden, sie beleben. Das ist eine massvolle und liberale Lösung. Das neue Ruhetagsgesetz schafft Klarheit und gibt lokalen Veranstaltern faire Chancen gegenüber der Konkurrenz aus anderen Kantonen. Mehr Freiheit und weniger Bevormundung vom Staat, deshalb stimme ich überzeugt Ja zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz.

Joel Beck
Präsident FDP.Die Liberalen Weinfelden
Feiertage bewahren – Dorfleben stärken!

Sandra Stadler
Parteipräsidentin und Kantonsrätin Die Mitte Thurgau
Gesellschaftlicher Ausgleich
Feiertage erinnern uns daran, was uns als Gesellschaft wichtig ist: innehalten, Zeit mit anderen verbringen und Gemeinschaft leben. Gleichzeitig bedeutet Ruhe nicht für alle automatisch Erholung. Gerade dann ist es wichtig, dass Raum für Begegnung und Teilhabe möglich bleibt. Das angepasste Ruhetagsgesetz schafft genau diesen Ausgleich: Es schützt die Würde unserer Feiertage und eröffnet zugleich Chancen für gemeinsames Erleben in kleinem Rahmen. Damit vereinen wir Tradition und Offenheit und machen sichtbar, dass unsere Werte mehr sind als nur Stillstand. Ich stimme Ja zum Ruhetagsgesetz, weil es einen Thurgau stärkt, der Zusammenhalt und Menschlichkeit fördert und lebt.

Celina Hug, Romanshorn
Stadträtin, Kantonsrätin GLP Thurgau
Respekt für Traditionen, offen für Veränderungen
Die hohen Feiertage sind für manche Menschen sehr bedeutsam. Allerdings nimmt der enge Bezug zu Kirche und Religion zunehmend ab. Wer weiss heute noch, wofür der Karfreitag und der Bettag stehen? Mit der moderaten Lockerung des Ruhetagsgesetzes geht es nicht darum, die christlichen Werte zu schwächen. Es soll vielmehr den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden, auch wenn wir uns sicher einig sind, dass wir alle mehr Ruhe nötig hätten. Dieser Entscheid liegt jedoch bei jedem Einzelnen. Als Gemeindepräsidentin bin ich überzeugt, dass wir es schaffen, nebst den weiteren Festbewilligungen auch an allen fünf hohen Feiertagen differenziert über nicht religiöse Veranstaltungen (mit max. 500 Personen) zu befinden. Damit die gewünschte Ruhe weiterhin gewährleistet ist – hinter verschlossenen Türen, mit der nötigen Sensibilität gegenüber den Menschen, denen die hohen Feiertage so wichtig sind. Ich stimme daher am 28. September überzeugt JA.

Sabina Peter Köstli, Hüttwilen
Gemeindepräsidentin und Kantonsrätin
Ein JA für den Thurgauer Sport
«Mit vereinten Kräften für den Thurgauer Sport!» Unter diesem Motto wurde die Vereinigung Thurgauer Sportverbände (VTS) im Jahr 1993 gegründet. Heute zählen 47 Verbände, Vereinigungen und Interessengemeinschaften zur VTS. Sie ist die gemeinsame Stimme des Thurgauer Sports und vertritt dessen Anliegen gegenüber Regierung, Parteien und Behörden. Die Abstimmung über das Ruhetagsgesetz am 28. September betrifft direkt auch die Thurgauer Sportverbände. Denn: Feiertagsruhe und Bewegung schliessen sich nicht aus. Das revidierte Gesetz bringt beides in Einklang – mit Respekt und klaren Regeln. Neu erlaubt sind kleinere Sportveranstaltungen bis zu 500 Personen in Innenräumen. Keine Sportgrossveranstaltungen, kein Lärm – sondern nur ein Stück Freiheit für Sport und Bewegung. Damit wird möglich, was in vielen Nachbarkantonen seit über 20 Jahren erfolgreich praktiziert wird: etwa ein Volleyballturnier, ein Unihockeyspiel oder ein Handballmatch am eidgenössischen Bettag. Diese moderate Lockerung nimmt niemandem etwas weg, sie stört niemanden und schafft gleichzeitig Freiraum für Sport und Gemeinschaft. Sport am Feiertag ist kein Vergehen – er ist gesund, sinnvoll und verbindend.

Ueli Fisch, Weinfelden
Präsident Vereinigung Thurgauer Sportverbände (VTS)
Einen Schritt aus der Vergangenheit wagen
Gemäss geltendem Gesetz sind im Thurgau an den fünf hohen Feiertagen folgende Anlässe verboten: 1. Öffentliche Filmvorführungen, Schaustellungen und Theateraufführungen; 2. öffentliche Versammlungen, Umzüge und Konzerte nichtreligiöser Art; 3. Schiessübungen und Sportveranstaltungen jeder Art. Diese willkürlich anmutende Auflistung von Veranstaltungen zeigt deutlich, wie veraltet das geltende Ruhetagsgesetz ist. Der Grosse Rat und insbesondere die Spezialkommission haben aber ganze Arbeit geleistet und eine Gesetzesrevision ausgearbeitet, die eine zeitgemässe Lösung für unseren Kanton darstellt. Warum ein paar Ewiggestrige mit fragwürdiger Argumentation lieber am veralteten Gesetz festhalten wollen, ist für mich unverständlich. Dass mit dem neuen Gesetz plötzlich jeder arbeiten muss, ist falsch – genauso wie die Argumentation, dass mit dem alten niemand muss.

Ralf Frei, Frauenfeld

Co-Präsidium Pro-Komitee
Patrick Siegenthaler (Die Mitte), Michèle Strähl (FDP), Celina Hug (GLP), Cornelia Hauser (GRÜNE), Stephan Tobler (SVP), Kenny Greber (SP), Justin Rose (Juso), Joel Beck (Jungfreisinnige), Simon Ambord (Junge Grüne), Ann-Cathrin Pasche (Die Junge Mitte).
Weitere Komitee-Mitglieder
Freddy Abegg (Schlatt), Michaela Frei Barbosa (Aadorf), Tim Baumgärtner (Stachen), Michael Bebie (Rickenbach), Alexandra Beck (Weinfelden), Fabio Bergamin (Frauenfeld), Claudio Bernold (Frauenfeld), Alessandra Biondi (Frauenfeld), Dominique Bornhauser (Weinfelden), Bernhard Braun (Eschlikon), Martin Brenner (Weinfelden), Marina Bruggmann (Salmsach), Claude Brunner (Amriswil), Reto Brunschweiler (Frauenfeld), Markus Brüllmann (Kreuzlingen), Markus Bürgi (Stettfurt), Conny David (Salmsach), Barbara Dätwyler (Frauenfeld), Valentina Domuz (Romanshorn), Kurt Egger (Eschlikon), Fabienne Egloff-Hanhart (Mammern), Hans Eschenmoser (Weinfelden), Daniel Eugster (Freidorf), Chiara Eugster (Arbon), Ueli Fisch (Weinfelden), Manuela Fritschi (Eschlikon), Philipp Gemperle (Romanshorn), Benjamin Gentsch (Oberneunforn), Ulrich Graf (Häuslenen), Andreas Guhl (Oppikon), Diana Gutjahr (Amriswil), Cornelia Hasler-Roost (Aadorf), Cornelia Hauser (Weinfelden), Christian Hinterberger (Sitterdorf), Barbara Hug (Guntershausen), Fabrizio Hugentobler (Frauenfeld), Brigitte Häberli (Bichelsee), Aruleeswaran Jegatheeswaran (Amlikon-Bissegg), Armin Jungi (Diessenhofen), Aurel Keller (Ermatingen), Judith Kern (Steckborn), Paul Koch (Oberneunforn), Michael Krautter (Scherzingen), Karin König-Ess (Tägerwilen), Sabina Peter Köstli (Hüttwilen), Chandra Kuhn (Weinfelden), Matthias Küng (Aadorf), Patrick Küng (Weinfelden), Thomas Leu (Mannenbach), Stefan Leuthold (Frauenfeld), Sarah Luongo (Weinfelden), Sarah Lüthy (Bottighofen), Gabriel Macedo (Amriswil), Jürg Marolf (Romanshorn), Roger Martin (Romanshorn), Felix Meier (Romanshorn), Alex Meszmer (Pfyn), Dusanka Miljic (Kreuzlingen), Stefan Mühlemann (Guntershausen), Elina Müller (Kreuzlingen), Regula Müller (Weinfelden), Martina Pfiffner Müller (Gachnang), Martin Nafzger (Romanshorn), Thomas Niederberger (Kreuzlingen), Rick Näf (Weinfelden), Beat Odermatt (Weinfelden), Andreas Opprecht (Sulgen), Ueli Oswald (Berlingen), Priska Peter (Münchwilen), Marcel Preiss (Weinfelden), Sandra Reinhart (Amriswil), Markus Ritzinger (Weinfelden), Nicole van Rooijen (Weinfelden), Marc Rüdisüli (Sirnach), Martin Salvisberg (Amriswil), Roger Schadegg (Weinfelden), Turi Schallenberg (Bürglen), Matthias Schawalder (Arbon), Marina Schenker (Frauenfeld), Philipp Scherrer (Egnach), Nina Schläfli (Kreuzlingen), Constans Schmölder (Weinfelden), Traudi Schönegger (Sirnach), Norbert Senn (Romanshorn), Alexander Sigg (Wallenwil), Marion Sontheim (Bottighofen), Sandra Stadler (Zuben), Beda Stähelin (Frauenfeld), Stefan Thalmann (Frauenfeld), Kris Vietze (Frauenfeld), Simon Vogel (Frauenfeld), Isabelle Vonlanthen-Specker (Bichelsee), Claudio Votta (Weinfelden), Marta Wechsler (Weinfelden), Andreas Wenger (Diessenhofen), Isabelle Wepfer (Kreuzlingen), Simon Wolfer (Weinfelden), Vico Zahnd (Weingarten), Christoph Zarth (Balterswil), Cornelia Zecchinel (Kreuzlingen) und Ramona Zülle (Kreuzlingen).
Parteien und Verbände mit Ja-Parole
Fragen & Antworten
- Ja. Die Anzahl der hohen Feiertage bleibt gleich. Die hohen Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und der Weihnachtstag.
- Forderungen, diese zu reduzieren (z.B. den Bettag zu streichen), wurden im Grossen Rat bewusst abgelehnt.
- Die hohen christlichen Feiertage bleiben besonders geschützt. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen wie Openairs oder Jahrmärkte sind weiterhin verboten.
- Nein. Der gesetzliche Arbeitnehmerschutz (Arbeits- und Ruhezeiten) bleibt durch Bundesrecht garantiert und wird nicht verändert. Auch die Arbeitszeit wird nicht erhöht. Die Erholung von Arbeitnehmenden bleibt somit unverändert gewährleistet.
- Der Thurgauer Gewerkschaftsbund unterstützt die Änderungen.
- Die Gemeinden können weiterhin jede Veranstaltung verbieten, wenn Ruhe oder Feiertagscharakter gefährdet werden. Zulässig sind nur kleinere Anlässe in Innenräumen, mit maximal 500 Personen.
- Viele Familien möchten Feiertage auch für gemeinsame Kultur- oder Freizeitangebote nutzen. Genau das macht die Revision in einem klar definierten Rahmen möglich.
- Ja. Im Nachbarkanton St. Gallen gilt diese Regelung bspw. seit über 20 Jahren – erfolgreich und ohne Probleme.
- Die Revision im Thurgau ist also kein Experiment, sondern orientiert sich an einem bewährten Modell.
- Ja. Die hohen christlichen Feiertage bleiben in Zahl und Bedeutung unverändert: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie der Weihnachtstag.
- Sie sind weiterhin besonders geschützt. Nicht-religiöse Grossveranstaltungen wie Openairs, Jahrmärkte oder laute Partys bleiben an diesen Tagen verboten.
- Grossveranstaltungen sind weiterhin nur mit religiösem Hintergrund erlaubt.
- Zulässig werden nur kleinere Anlässe in Innenräumen. Niemand wird gezwungen, die Feiertage anders zu gestalten.
- Damit bleibt der Charakter der Feiertage gesichert: Sie sind und bleiben Tage der Ruhe, Besinnung und Gemeinschaft.
- Viele Familien und junge Menschen wünschen sich gerade an Feiertagen lokale Kultur- und Freizeitangebote.
- Heute weichen Menschen für Kultur- und Sportveranstaltungen in andere Kantone oder ins Ausland aus. Wertschöpfung und Kultur gehen dem Thurgau dadurch verloren. Für die Veranstalter sind das wichtige Tage im Jahresprogramm, da die Menschen Zeit haben.
- Ein weiterer Punkt: Veranstaltungen, die am Vorabend eines hohen Feiertages beginnen, müssen heute pünktlich um Mitternacht beendet werden, sobald der hohe Feiertag anbricht. Das macht keinen Sinn. Neu können solche Anlässe unter klaren Auflagen auch weitergeführt werden, was mehr Planungssicherheit für Veranstalter und Gäste schafft.
- Mit klar geregelten Ausnahmen können solche Angebote künftig auch im Kanton stattfinden – ohne die Ruhe zu gefährden.
- Die neuen Angebote sind freiwillig und ergänzend. Wer Ruhe möchte, findet diese weiterhin. Wer ein Theater, Kino oder ein kleines Konzert besuchen will, hat diese Möglichkeit.
- Das aktuell gültige Ruhetagsgesetz (RTG) stammt ursprünglich aus den Jahren 1989/1990 und wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst.
- Zentrales Anliegen des RTG war ursprünglich der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Thurgau, insbesondere hinsichtlich ihrer Ruhezeiten an Feiertagen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich jedoch sowohl die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Sonntagsarbeit und zu Feiertagsregelungen als auch die gesellschaftlichen Einstellungen und Bedürfnisse im Hinblick auf öffentliche Ruhetage deutlich gewandelt.
- Von den 7 Paragraphen des geltenden Gesetzes sind 2 nicht mehr nötig und mindestens 3 inhaltlich und teilweise auch formell zu überarbeiten. Das Ziel der Totalrevision war dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen und eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dieses Ziel wurde mit dieser Vorlage erreicht.













